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Die neue DSGVO

Firmen-Websites und die neue DSGVO

Fragen Sie sich, ob Ihre Firmen-Website DSGVO-konform ist?

Seit 25. Mai 2018 gilt die neue DSGVO

So können Sie überprüfen, ob Ihre Website DSGVO-konform ist.

Am 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO in Kraft getreten. Als Unternehmer gilt es nun viele Dinge zu beachten, denn bei Verstoß gegen diese Verordnung drohen JEDEM Unternehmer empfindliche Geldbußen sowie Abmahngebühren durch Rechtsanwälte, Konkurrenzunternehmen und Verbraucherschutzverbände.

Von der DSGVO ist ein Heizungsbauer genauso betroffen wie eine KFZ-Werkstatt, ein Arzt oder Steuerberater. Selbst für (Sport-)Vereine gilt die Verordnung, also für jeden, der eine Website betreibt, denn  diese speichert in der Regel personenbezogene Daten – und wenn es nur die IP-Adresse des Website-Besuchers ist.

Dabei gelten einige Punkte der DSGVO eigentlich schon länger, nur wurden diese von vielen Unternehmern seither etwas locker gesehen. Damit sollte nun unbedingt Schluss sein, sonst können Sie bald abgemahnt werden.

Wenn Sie mit der Umsetzung der DSGVO für Ihre Website noch nicht begonnen haben, dann starten Sie UNBEDINGT noch HEUTE! Ihre Website ist der Teil Ihres Unternehmens, der nach Außen hin sichtbar, also öffentlich ist und somit ein großes Risiko für Abmahnungen!

Dieser Vortrag ist auch für Unternehmer interessant, die Ihre Website nicht selbst erstellt haben. Wenn Ihre Website von einer Agentur oder – wie es (leider) bei Kleinunternehmern oft der Fall ist – von jemandem aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis erstellt wurde, sollten Sie UNBEDINGT überprüfen (lassen), ob die Website DSGVO-konform ist.

>>> Denn: Sie sind der Betreiber der Website und Sie haften bei Verstößen! <<<

Hat Ihre Website ein Impressum und eine Datenschutzerklärung?

  • Ist die Site SSL-verschlüsselt?
  • Hat die Site ein Kontaktformular?
  • Haben Sie Videos eingebunden?
  • Bieten Sie ein Freebie an?
  • Welche Cookies werden eingesetzt?
  • Welche Plugins werden verwendet?
  • Wie ist das mit Statistik-Tools?
  • Wird Google-Analytics verwendet?
  • Was ist mit den eingesetzten Schriften, zum Beispiel Google Fonts?
  • Was ist mit Google Maps?
  • Wie ist das mit Social-Media-Plugins?
  • Haben Sie eine Facebook-Seite für Ihr Unternehmen?
  • Posten Sie Geschäftliches in Ihrem privaten Profil?
  • Wissen Sie, welche Daten Sie für den Newsletter-Versand abfragen dürfen und was das Kopplungsverbot bedeutet?
  • Mit wem brauchen Sie einen AV-Vertrag?
  • Was muss in Bezug auf Ihre Website in das Verarbeitungsverzeichnis?

Dies sind nur einige Aspekte in Bezug auf Ihre Website, die Sie unbedingt checken sollten.

Außerdem wurde am 26.04.2018 noch ein Positionspapier der DSK veröffentlicht, welches die Situation für Webseitenbetreiber kurzfristig nochmals verschärft.

In diesem sehr praxisnahen Vortrag berichtet Sabine Walters als Mediendesignerin und Datenschutzbeauftragte von ihrer persönlichen Vorgehensweise bei der Umsetzung der neuen DSGVO in Bezug auf ihre Unternehmens-Websites. Sie zeigt, wie sie Websites analysiert und wie sie eventuelle „Schwachstellen“ anhand einer Checkliste und einem Browser-Tool auf die Spur kommt. Außerdem verrät sie wertvolle Tipps zur Technik, insbesondere für Websites mit WordPress.

Hinweis: Sabine Walters ist Datenschutzbeauftragte und Mediendesignerin, aber keine Anwältin. Sie kann und darf keine Rechtsberatung durchführen und damit auch keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Ausführungen übernehmen.

Termin: auf Anfrage

Anfragen per E-Mail an info@walters-mediendesign.de.